Branntweinschmuggel

Der eine oder andere Bewohner der Orte wird mit Interesse die Zeitungsberichte des Jahre 2004 gelesen und im Heimatbuch von D. Pöppel gestöbert haben, um etwas über die Geschichte des historischen Gebäudes nachzulesen. Unweigerlich stößt man auf die Tatsache, dass der Kellerwirt ein Monopol auf den Verkauf von Bier und Branntwein besaß. Der Wirt wurde auf Hl. Drei Könige jeweils für ein Jahr gewählt und hatte zwei Bürgen zu stellen.

Erstmals wird 1654 ein Kellerwirt namentlich erwähnt, es war Heinrich Lüdeken, der 43 Reichstaler an Pacht zu entrichten hatte.

Die Kellerwirte achteten streng auf die Einhaltung des Monopols und wenn nötig, verteidigten sie es heftig, wie nachfolgende Geschichte erzählt. Niedergeschrieben ist die Begebenheit in einer Urkunde vom 28. März 1715, die Pfarrer Anholt in seinen Aufzeichnungen festgehalten hat.

Kellerwirt war Wilhelm Waterböger. Er hatte erfahren, dass der Konrad Topp sich durch einen fremden Fuhrmann heimlich, und zwar durch das Hagetor, Branntwein von auswärts besorgt hatte. Er verlangte auf dem Rathaus eine Hausdurchsuchung, da ihm der illegale Branntweinkauf des Topp zu Schaden reichen würde. Der aufgefundene Branntwein sollte dem Topp dann weggenommen werden.

An der Visitation nahmen vom alten Rat Johann Henzen, Lüfken Heitmann und Jorgen Rehrman teil. Der neue Rat war durch Hans Peter Zitterkop, Johann Peters und Gottschalk Fricken vertreten. Topp und seine Frau widersetzten sich der Durchsuchung, wobei Topp mit einer Grabeschaufel dem Kellerwirt eines über den Kopf hauen wollte. Dieser konnte jedoch den Hieb abwehren und ihm die Schaufel entwenden. Daraufhin ergriff Topp eine Axt und ging auf den Wirt los. Jorgen Rehrmann konnte durch mutiges Eingreifen Schlimmeres verhindern. Die wütende Ehefrau Topp griff Waterbörger in die Haare, wogegen dieser sich zur Wehr setzte. Topp stieß die Frau des Kellerwirtes in die Hecke, dann gerieten die beiden Frauen fürchterlich aneinander, zankten und beschimpften sich. Die Topp schalt die Frau des Kellerwirtes eine .... wünschte ihr den Teufel in den Leib oder an den Hals. Außerdem schlug sie ihr zweimal mit einem Tragholz in die Seite.

Nach dem Scharmützel holte endlich die Frau des Topp aus der Kammer ein mit Branntwein gefülltes Gefäß. Sie bekannte, vom Fuhrmann fünf Kannen Branntwein geschenkt bekommen zu haben und sie würde noch weitere 7 Kannen erhalten. Bei 5 Mark Strafe wurde dem Topp durch den Stadtdiener bedeutet, den Branntwein auf das Rathaus zu bringen. Dies hat der Topp jedoch halsstarrigerweise nicht getan, sondern stattdessen allerhand Unanständigkeiten von sich gegeben.

Wilhelm Waterbörger bat daraufhin um eine Verfügung, um sich beim Oberamte weiter beschweren zu können.

K. Gehle