Die Schonlau
Im Westfälischen Städteatlas von 1981 wird die „Sconloe“ bereits 1264 als Wüstung bezeichnet. In einem Landregister für das Amtshaus Dringenberg aus dem Jahre 1682 heißt es: „Schoen Loeh“. Conrad Mertens schreibt 1893: „Es kann zweifelhaft sein, ob Schonlau ein Siedlungsplatz oder ein Gerichtsplatz war.“ Ursprünglich dienten die Lohe religiösen Zwecken und gehörten dem Volke.
Bereits im Jahre 1319 wird das Freigericht „Dringen“ erwähnt.
1323 wird in der Gründungsurkunde Dringenbergs ein Stadtrichter genannt. In der zweiten Urkunde über das Stadtrecht aus dem Jahre 1330 erteilt der Gründerbischof Bernhard V. zur Lippe dem zeitigen Pfarrer das Recht, das Synodal- oder Sendgericht – geistliches Gericht – über die Bürger des Ortes zu halten. Durch diese Begünstigung soll kein Dringenberger Bürger außerhalb der Stadt vor Gericht gezogen werden können.
Auf dem Schonloe tagen nicht nur die Gerichte, sondern auch der Paderborner Landtag versammelt sich dort von Zeit zu Zeit. Es treffen sich alle, die Sitz und Stimme haben: das Domkapitel, die Ritter und die Bürgermeister der 23 freien Städte. Unter freiem Himmel wird beraten und beschlossen, was dem Lande dient. Der Landtag tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, wenn es die Erfordernisse verlangen, auch öfter.
Erstmals wird 1414 der Freistuhl „Schonloe“ genannt. Folgende Verbrechen werden an den Freigerichten abgeurteilt: Abfall vom Glauben, Beraubung und Brandschatzung von Kirchen, Raub auf Friedhöfen und „Königstraßen“, offener Verrat, Fälschungen, Diebstahl, Rehfrevel und Mordbrand.
Montag nach Fronleichnam werden alle Städte und Dörfer zur Schonlau, bei schlechter Witterung ins Dringenberger Rathaus, zitiert, um ihre Klagen einzubringen. Ein Freischöffe erstattet die Klage mit den Worten: „Nach anerkanntem alten Recht erlaube ich Recht und verbiete Unrecht“, fordert der dem Gericht vorsitzende Freigraf die freien Schöffen zur Urteilsabgabe auf. Der Landdrost ist in der Regel anwesend, greift jedoch in die Entscheidung nicht ein.
In einer Urkunde von 1642 wird mitgeteilt, dass die „Schonloe“ der höchste bischöfliche Freistuhl im Oberamt Dringenberg ist, an dem Berufung eingelegt werden kann. Als Dienstpflichtige des freien Stuhls werden in einer Urkunde aufgeführt: Großeneder, Lütgeneder, Hohenwepel, Dössel, Menne, Ossendorf, Eissen, Löwen, Siddessen, Rimbeck, Scherfede, Bonenburg und Nörde.
1676 wird für den Oberwaldischen Distrikt der letzte Freigraf von Fürstbischof Ferdinand eingesetzt. Die Schonlau wird in der Urkunde als Hauptfreistuhl bezeichnet, welchem die Orte Brakel, Borgentreich, Nieheim, Steinheim, Dringenberg, Borgholz, Peckelsheim, Driburg, Lichtenau, Kleinenberg, Willebadessen, Siddessen, Gehrden, Vörden mit den umliegenden Dörfern untergeordnet sind.
Im Jahre 1763 werden alle freien Stuhlgerichte aufgelöst. Sie haben den Höhepunkt ihrer Macht im 15. Jahrhundert erreicht. Nicht selten haben sich diese Gerichte in der Einschätzung ihrer Macht vergriffen, so dass sie von Bürgern oft gehasst und von den Landesherren in ihre Schranken gewiesen werden mussten.
Das Waldgrundstück „Schonlau“ gehörte den Stiftsdamen aus Neuenheerse. Ihnen gehörte auch der sog. „Stiftshof“ in Altenheerse. Die jeweiligen Besitzer des Hofes hatten das Recht, in den Wäldern der Schonlau das Brenn- und Nutzholz zu schlagen und daneben die Hude (Waldweiderecht) auszuüben.
Im Jahre 1869 erhält die Familie Adolph Schoenkaes das 51 Morgen große abgeholzte Waldgrundstück Schonlau. Damit wird die Verpflichtung verbunden „für immerwährende Zeiten die Ausübung des öffentlichen Gottesdienstes bei der Kapelle zu gestatten und zu diesem Zwecke einen angemessenen Flächenraum unbeackert resp. als reine Weidefläche liegen zu lassen“.
Wann die erste Kapelle erbaut wurde, lässt sich nicht nachweisen. Im Visitationsbericht des Fürstbischofs aus dem Jahre 1656 ist eine Kapelle auf der Schonlau nicht erwähnt. Die steinerne Kanzel an der Außenseite der Kapelle weist folgende Inschrift auf: 1675 DEN 17. MAY HAT CONRAT BECKER DIES IN DIE EHR GOTTES MACHEN LASSEN. Wird die Kapelle zwischen 1656 und 1673 erbaut?
Mit Schreiben vom 12. 04. 1749 mahnt der Generalvikar Meienberg bei Bürgermeister Rosen die Renovierung der Kapelle an, die so ruinös sei, dass kein Gottesdienst dort gehalten werden könne. Im Jahre 1751 werden die Schäden beseitigt, waren jedoch so groß, dass 1780 die Kapelle vom Magistrat der Stadt Dringenberg neu errichtet wurde. Für die Maurerarbeiten erhält Maurermeister Joseph Brüggemann aus Neuenheerse 68 Taler und die Zimmerarbeiten erledigt Christoph Gehlen und Adolph Rehermann für 11 Taler. Die Balkeninschrift über dem Eingang weist die Kapelle als Liboriuskapelle aus: DIVo LIborIo DIoeCesIs nostrae patrono CIVItas DrIngenbergensIs rVInas resta Vrabat. Die Großbuchstaben ergeben die Jahreszahl 1780.
Eine umfangreiche Renovierung des Inneren und Äußeren erfolgt in den Jahren 1889/1890. In diesem Rahmen fertigt Schreiner Anton Dietz das Glockenhäuschen. Inschrift der Glocke: „Geschenkt von J. C. A. Seidensticker – 1867 – PAX TECUM“. 1914 wird eine weitere Renovierung notwendig.
Durch Vertrag vom 17. 12. 1980 schenkt Herr Rudolf Schoenkaes der Kirchengemeinde Dringenberg den Kapellenplatz. Die Bau- und Unterhaltspflicht obliegt der politischen Gemeinde Dringenberg. Durch Vereinbarung vom 6. 6. 1950 zwischen der Landesregierung NRW und dem Erzbistum Paderborn ruhen diese Baulastpflichten, so dass die kath. Kirchengemeinde die Kapelle unterhalten muss.
Eine größere Instandsetzung muss die Kirchengemeinde 1982 übernehmen. Die letzten Reparatur- und Verschönerungsarbeiten werden im Herbst 2004 und Frühjahr 2005 durchgeführt. Freiwillige Helfer aus Dringenberg helfen mit viel Eigenleistung.
Die benachbarten Gemeinden Altenheerse, Dringenberg, Fölsen und Gehrden kommen am Dienstag vor Christi Himmelfahrt in Prozessionen mit anschließendem Gottesdienst zur Schonlau. Bis 1886 kommt auch eine aus Willebadessen. Wann die Prozessionen eingeführt worden sind, ist nicht feststellbar. 1673 bestehen sie aber schon, wie im Status Exclesiae von 1673 festgehalten ist. In der Liboriuswoche wird an der Kapelle eine hl. Messe gelesen, zu der die obigen Gemeinden kommen. Der Tradition nach leitet der Pastor aus Dringenberg den Gottesdienst, assistiert von den Geistlichen der Nachbargemeinden.